
Das Bauwerksbuch – eine wichtige Grundlage für Ihre Immobilie
Ein Bauwerksbuch dokumentiert den baulichen Zustand eines Gebäudes und schafft eine wichtige Grundlage für dessen sichere Nutzung und langfristige Erhaltung. Es enthält wesentliche Informationen zur Konstruktion, zu den verwendeten Materialien und zum Zustand des Bauwerks.
Abendroth Architekten unterstützt Sie bei der Prüfung der gesetzlichen Anforderungen, der Beschaffung vorhandener Unterlagen sowie bei der Erstellung und laufenden Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs.
1. Was ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch ist eine strukturierte Dokumentation eines Gebäudes. Es erfasst wesentliche Informationen über dessen baulichen Zustand und dient als Grundlage für die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung.
Durch die systematische Erfassung relevanter Bauteile und möglicher Schäden können notwendige Erhaltungsmaßnahmen frühzeitig erkannt und geplant werden. Damit trägt das Bauwerksbuch zur Sicherheit von Gebäuden bei und unterstützt Eigentümer bei der langfristigen Verwaltung und Werterhaltung ihrer Immobilie.
2. Für welche Gebäude braucht man ein Bauwerksbuch?
Ob für ein Gebäude ein Bauwerksbuch erforderlich ist, hängt unter anderem vom Errichtungszeitpunkt, der baulichen Beschaffenheit und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. In Wien regelt insbesondere § 128a der Bauordnung für Wien die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs.
Gebäude bis 1919
Bauwerksbuch-Pflicht für Gebäude bis 01.01.1919
Historische Altbauten, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, sind Teil der ersten Umsetzungsphase gemäß § 128a der Wiener Bauordnung. Eigentümer dieser Gebäude müssen bis spätestens 31.12.2027 ein vollständiges Bauwerksbuch erstellen lassen und dieses bei der Stadt Wien einmelden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wir unterstützen Sie bei der Recherche im Bauakt, der Erstbegehung Ihrer Immobilie sowie bei der Erstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs.
Gebäude bis 1945
Bauwerksbuch-Pflicht für Gebäude bis 01.01.1945
Gemäß § 128a der Wiener Bauordnung sind auch Gebäude, die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, von der Bauwerksbuch-Pflicht betroffen. Für diese Gebäude muss bis spätestens 31.12.2030 ein vollständiges Bauwerksbuch erstellt und bei der Stadt Wien eingemeldet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wir unterstützen Sie bei der Recherche im Bauakt, der Erstbegehung Ihrer Immobilie sowie bei der Erstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs.
Neubau
Bei Neubauten sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und Übergangsbestimmungen zu berücksichtigen. Nicht jedes neu errichtete Gebäude benötigt automatisch ein Bauwerksbuch. Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen der Wiener Bauordnung.
Wir prüfen, ob für Ihren Neubau eine Verpflichtung besteht, und unterstützen Sie bei der erforderlichen Dokumentation.
3. Unsere Leistungen
Von der ersten Prüfung bis zur fertigen Dokumentation begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Wir übernehmen die notwendigen Recherchen, erfassen den baulichen Zustand Ihrer Immobilie und kümmern uns um die Erstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs.
Aushub des Bauakts
Der Bauakt enthält wichtige Informationen zur Geschichte und Konstruktion eines Gebäudes. Dazu zählen beispielsweise Einreichpläne, Baubeschreibungen und weitere verfügbare baubehördliche Unterlagen.
Wir recherchieren die vorhandenen Dokumente und sichten den Bauakt, um eine möglichst fundierte Grundlage für die Erstellung des Bauwerksbuchs zu schaffen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen werden dabei, soweit möglich, identifiziert.
Erstbegehung Ihrer Immobilie
Bei einer Begehung vor Ort verschaffen wir uns einen Überblick über den baulichen Zustand Ihrer Immobilie. Dabei werden relevante Bauteile und sichtbare Auffälligkeiten aufgenommen und dokumentiert.
Die Erstbegehung dient dazu, die vorhandenen Unterlagen mit dem tatsächlichen Bestand abzugleichen und die Grundlage für die weitere Bearbeitung zu schaffen. Falls erforderlich, klären wir, ob zusätzliche Untersuchungen oder Fachplanungen notwendig sind.
Erstellung und Einreichung des Bauwerksbuchs
Auf Basis der recherchierten Unterlagen und der Bestandsaufnahme erstellen wir das Bauwerksbuch entsprechend den geltenden Anforderungen. Die relevanten Informationen zum Gebäude werden strukturiert zusammengeführt und nachvollziehbar dokumentiert.
Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung auf und übernehmen die Einreichung bei der zuständigen Stelle, soweit dies im jeweiligen Verfahren vorgesehen ist.
Laufende Aktualisierung des Bauwerksbuchs
Ein Bauwerksbuch bildet den dokumentierten Stand einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Damit es langfristig aussagekräftig bleibt, müssen relevante Veränderungen, Überprüfungen und durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen entsprechend den geltenden Vorgaben berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie bei der laufenden Aktualisierung Ihres Bauwerksbuchs und helfen dabei, die Dokumentation an den Zustand und die Entwicklung Ihrer Immobilie anzupassen. So behalten Sie den Überblick über wichtige Informationen und schaffen eine verlässliche Grundlage für zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen.